
Veranstaltung
Der Ferienkracher mit der besten Aussicht Wattenscheids Fördergerüst der ehemaligen Zeche Holland in Wattenscheid, Emil-Weitz-Str. 2, 44866 Bochum
Damit keine Langeweile aufkommt, während die Kinder in der Ferienfreizeit sind, können an ausgewählten Donnerstagen in den NRW-Sommerferien alle höhensicheren und fitten Interessierten den Aufstieg auf das Fördergerüst Schacht IV der ehemaligen Zeche Holland in Wattenscheid wagen!
Wer die 212 Stufen bis zur obersten Plattform erklommen hat, wird mit einer spektakulären Aussicht belohnt. Und die reicht vom Tetraeder in Bottrop über den Doppelbock von Zollverein in Essen bis zum Fördergerüst des Deutschen Bergbau-Museum, dem Exzenterhaus und dem Ruhrstadion in Bochum. Und anschließend kann man seinen Durst direkt gegenüber am Kumpeltreff löschen.
Dauer: ca. 1 Stunde
Kosten: 9,50 Euro, keine Ermäßigungen
Treffpunkt: am Fuße des Gerüstes, Emil-Weitz-Straße 2 in Wattenscheid
Personen: max. 15
Öffentliche Termine gibt es jeweils um 18 Uhr 31.07. und 14.08.2025.
Bitte beachten Sie:
- Die Besteigung ist nicht gestattet für Kinder unter 14 Jahren.
- Bitte tragen Sie festes Schuhwerk (keine Absätze, Flip-Flops etc.) und wetterangepasste Kleidung.
- Von der Besteigung ausgeschlossen sind:
Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, 212 Stufen zu laufen
Personen mit Höhenangst
Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen
- Vor Ort muss eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben werden
Dauer: ca. 1 Stunde
Kosten: 9,50 Euro, keine Ermäßigungen
Treffpunkt: am Fuße des Gerüstes, Emil-Weitz-Straße 2 in Wattenscheid
Personen: max. 15
Öffentliche Termine gibt es jeweils um 18 Uhr 31.07. und 14.08.2025.
Bitte beachten Sie:
- Die Besteigung ist nicht gestattet für Kinder unter 14 Jahren.
- Bitte tragen Sie festes Schuhwerk (keine Absätze, Flip-Flops etc.) und wetterangepasste Kleidung.
- Von der Besteigung ausgeschlossen sind:
Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, 212 Stufen zu laufen
Personen mit Höhenangst
Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen
- Vor Ort muss eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben werden
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