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„Schaufenster Stadtgeschichte“

Urkunde des Grafen Engelbert II. von der Mark

Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ präsentiert einmal im Monat ein besonderes Dokument oder Objekt aus den Beständen des Stadtarchivs – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte. Auf diese Weise werden nicht nur historische Ereignisse oder Persönlichkeiten vorgestellt. Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ gewährt auch einen Einblick in die bunte Vielfalt der historischen Zeugnisse, die zum kulturellen Erbe Bochums gehören und die im Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte verwahrt werden.

Im Juni geht es um die Urkunde des Grafen Engelbert II. von der Mark an die BochumerBevölkerung:
Eine Stadt zu sein brachte im Mittelalter einige Privilegien mit sich, die sich auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner auswirkten. Stadtrechte erhielt ein Ort aber nicht allein aufgrund seiner Größe, sondern sie mussten vom Landesherrn vergeben werden. Dies wurde mithilfe einer Urkunde belegt, welche die erteilten Rechte an die Bevölkerung der Stadt festhielt. Für Bochum ist eine Urkunde vom 8. Juni 1321 erhalten, welche Graf Engelbert II. von der Mark den Bürgerinnen und Bürgern Bochums ausstellte. Der Inhalt der Urkunde legt fest, welche Rechte und Gewohnheiten sie selbst wahrnehmen dürfen und welche sich weiterhin der Graf vorenthält. So regelt die Urkunde unter anderem die Kontrolle von Maßen und Gewichten, das Brauen und Backen, den Verkauf von Waren auf dem Bochumer Markt und das Erbrecht.

Geschrieben wurden diese Rechte mit Tinte auf Pergament. Leider hat die Urkunde im Laufe der Zeit einige Beschädigungen erlitten. So ist das Siegel mitsamt einem Stück des unteren Rands des Pergaments verloren gegangen. Auch weist die Urkunde deutliche Faltspuren und vereinzelte Beschädigungen auf. Ob sie nun tatsächlich als Beleg der Stadtwerdung Bochum angesehen werden kann, war lange Zeit umstritten. Namhafte Historiker kamen hierüber zu gegensätzlichen Ansichten. Im Rechtssystem des Mittelalters war Bochum bislang als Hof angesehen worden. Die Urkunde von 1321 nun verleiht dem Ort sowohl Rechte, die traditionell einem Hof zuzuschreiben sind, als auch solche, welche einer Stadt zukommen würden. Engelbert II. verlieh der Bevölkerung somit nicht eindeutig Stadtrechte.

Auch wenn sie keine Stadtrechtsurkunde im eigentlichen Sinne ist, so legt sie doch manches fest, dass zu einer Stadtwerdung gehörte. So kann sie als ein Meilenstein des Stadtwerdungsprozesses betrachtet werden, auf den eine Phase wirtschaftlicher wie räumlicher Ausdehnung folgte, bis Bochum Anfang des 15. Jahrhunderts endgültig als Stadt bezeichnet wurde.

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